Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Häberles Vermächtnis wirkt weiter
Mit einem zweitägigen Gedächtniskolloquium ist an der Universität Bayreuth Ende September an den im letzten Jahr verstorbenen Staatsrechtslehrer Peter Häberle erinnert worden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem gesamten Bundesgebiet kamen zusammen, um das Werk des langjährigen Bayreuther Verfassungsrechtlers zu würdigen und seine Bedeutung für aktuelle Herausforderungen des öffentlichen Rechts zu diskutieren.

Die inhaltliche Organisation des Kolloquiums lag in den Händen der jüngeren akademischen Schüler und „Enkel“ Häberles: Prof. Dr. Markus Kotzur (Hamburg), Prof. Dr. Julian Krüper (Bochum), Prof. Dr. Lothar Michael (Düsseldorf) und Prof. Dr. Johann Justus Vasel (Düsseldorf). Die Organisation vor Ort übernahm der Lehrstuhl für Öffentliches Recht IV der Universität Bayreuth, dessen erster Inhaber Häberle war. Häberle, der den größten Abschnitt seines wissenschaftlichen Lebens an der Universität Bayreuth verbrachte, prägte den Ruf ihrer Rechtswissenschaft über viele Jahre hinweg, auch durch das Hervorbringen seiner zahlreichen Schüler. Über den heutigen Inhaber Prof. Dr. Carsten Bäcker steht die Professur nach wie vor in der wissenschaftlichen Tradition Häberles, der das Verfassungsrecht stets auch jenseits rechtsdogmatischer Perspektiven in den Blick nahm.
Bereits der Auftakt am Dienstagabend machte deutlich, welchen Stellenwert Häberle weit über Bayreuth hinaus besitzt. Nach Grußworten und einem Gespräch mit internationalen Wegbegleitern hielt der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm den Gedächtnisvortrag. Grimm, der Häberles Wirken über Jahre und Jahrzehnte auf den Tagungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer erlebt hatte, zeichnete dessen wissenschaftlichen Weg anhand seiner Beiträge auf diesen besonders traditionellen Tagungen nach. Der Vortrag verband persönliche Erinnerungen mit fachlichen Einordnungen und wurde von den Teilnehmenden als höchstwürdiger Höhepunkt der Veranstaltung wahrgenommen.



Am zweiten Veranstaltungstag richtete sich der Blick auf zentrale Themen aus Häberles Werk und deren Aktualität. Am Vormittag setzten sich Dr. Manuela Niehaus, Dr. Sarah Dersarkissian und Jun.-Prof. Dr. Philipp Overkamp mit unterschiedlichen Aspekten seines Denkens auseinander. Behandelt wurden unter anderem Fragen des Klimaschutzes aus dem Blickwinkel von Häberles „offener Gesellschaft der Verfassungsinterpreten“, der Verfassungsentwicklung im Wandel der Zeit im Sinne von Häberles „Zeit und Verfasssung“ sowie die Bedeutung der Rechtsvergleichung als, mit Häberle, „‚fünfter‘ Auslegungsmethode“ angesichts globaler Herausforderungen. Dabei wurde immer wieder deutlich, wie international Häberles wissenschaftliches Wirken war. Seine Arbeiten fanden weltweit Beachtung, besonders in Lateinamerika. Schon früh beschäftigte er sich intensiv mit anderen Verfassungssystemen und verstand Verfassungsrecht nicht allein als nationales, sondern als internationales und vergleichendes Projekt. Diese Offenheit gegenüber anderen Rechtsordnungen prägte die Diskussionen des Kolloquiums. Den Abschluss bildete am Nachmittag ein Doktorandenkolloquium, das die von Häberle geprägte Tradition des „wissenschaftlichen Generationenvertrags“ aufgriff. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verschiedener Universitäten stellten ihre Dissertationsprojekte vor und diskutierten diese in offener Atmosphäre mit erfahrenen Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern.
Das Gedächtniskolloquium machte insgesamt deutlich, dass Peter Häberle eine außergewöhnlich prägende Figur war, nicht nur der Bayreuther Rechtswissenschaft. Seine Ideen zur offenen Gesellschaft, zur Verfassungskultur und zur Rechtsvergleichung wirken bis heute fort und liefern unverbrauchte Anknüpfungspunkte für aktuelle Debatten. Die Veranstaltung war daher nicht allein ein Rückblick auf einen bedeutenden Wissenschaftler, sondern ein ermutigender Ausblick in die Zukunft seines wissenschaftlichen Vermächtnisses.

Jennifer Opel
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