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Die Bayreuther Jurastudenten Christopher E. Sitzmann und Sebastian Trier

Bayreuther Jurastudenten Christopher E. Sitzmann (links) und Sebastian Trier (rechts) haben den ersten Preis beim Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft erhalten.

Im Mittelpunkt ihrer Forschung steht eine Frage, die regelmäßig Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist: Wie sollte das Jugendstrafrecht weiterentwickelt werden? Insbesondere die Strafmündigkeit und die Altersgrenzen des Jugendstrafrechts werden in Politik und Gesellschaft immer wieder kontrovers diskutiert. Die Autoren haben diese Debatten zum Anlass genommen, die bestehenden Regelungen aus juristischer, kriminologischer und gesellschaftlicher Perspektive zu untersuchen und Reformansätze zu entwickeln.

Bemerkenswert ist die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung deshalb, weil sie zeigt, welche wissenschaftlichen Leistungen bereits in frühen Ausbildungsphasen entstehen können. Sebastian Trier studiert Rechtswissenschaft (Staatsexamen) mit abgeschlossenem wirtschaftswissenschaftlichem Zusatzstudium an der Universität Bayreuth sowie Recht und Wirtschaft (LL.B.) und Wirtschaftsrecht (LL.M.). Darüber hinaus ist er als studentischer Mitarbeiter und Tutor für Staatsrecht am Lehrstuhl von Herrn Professor Bäcker tätig.

Auch Christopher E. Sitzmann ist der Universität Bayreuth eng verbunden. Er absolviert sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Bamberg mit Ausbildungsort Bayreuth und studiert zugleich im Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft (LL.B.). Gemeinsam mit ihrem Mitautor Leon Mark Möller, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Humboldt-Universität zu Berlin, entwickelten die beiden Bayreuther Nachwuchsjuristen eine Arbeit, die die Jury des Wettbewerbs überzeugte.

Aus dem Aufsatz ist inzwischen sogar eine Monographie mit dem Titel „In dubio pro Jugendstrafrecht? Eine interdisziplinäre Analyse und Reformperspektive zu den Altersgrenzen im Jugendstrafrecht“ hervorgegangen, erschienen als Band 16 der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft. Die Monographie befasst sich interdisziplinär mit Fragen der Strafmündigkeit, den Altersgrenzen des Jugendstrafrechts und dem angemessenen staatlichen Umgang mit delinquentem Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Im Ergebnis wird zudem eine konkrete Gesetzesnovelle dargestellt.

Auch darüber hinaus konnten sie ihre Erkenntnisse bereits in der Einspruch-Rubrik der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darlegen.

Der Erfolg von Sitzmann und Trier verdeutlicht, dass wissenschaftliche Exzellenz nicht erst nach Studienabschluss beginnt. Bereits während des Studiums können Studierende eigene Forschungsprojekte entwickeln, gesellschaftlich relevante Fragestellungen bearbeiten und mit ihren Ideen über die Universität hinaus Wirkung entfalten.

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Theresa Hübner

Stellv. Pressesprecherin

Universität Bayreuth
Tel.: +49 (0) 921 / 55 - 5357
Mail: theresa.huebner@uni-bayreuth.de

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