Die Diskussionen um Energiesparmaßnahmen auf dem Campus halten an. Seit Juli 2022 existiert eine Task Force Energie an der Universität Bayreuth, welche die Universität auf unterschiedliche Situationen der Energieversorgung vorbereitet und für diverse Szenarien Maßnahmen erarbeitet hat. Diese werden jetzt im Alltag spürbar. Wir haben die Kanzlerin befragt, wie es weitergeht, warum welche Maßnahmen und Vorbereitungen an der Universität Bayreuth getroffen wurden und werden.

UBTaktuell: Der Wissenschaftsminister hat kürzlich zugesichert, die Energie-Mehrkosten der Universitäten für 2023 zu übernehmen. Sind Sie erleichtert?

Dr. Nicole Kaiser: Er hat gesagt, dass der Freistaat die Energiekosten bezahlt. Wir wissen aber noch nicht, wie es sich dann im Haushalt darstellt. Wir hoffen aufgrund dieser politischen Aussagen auf zusätzliche finanzielle Mittel. Das war ein wichtiges Signal. Wir arbeiten aber natürlich weiterhin am Thema Energie.

Wie oft trifft sich die Task Force?

Es gibt kein festes Tagungsmuster der TaskForce, meist fanden die Sitzung in der großen Runde, also die gesamte TaskForce, jedoch alle vier bis sechs Wochen statt. Zwischen diesen Sitzungen gab es immer wieder Treffen kleinerer Untergruppen und Arbeitskreis zu verschiedenen Einzelthemen. 

Wer sitzt in der Task Force?

In der TaskForce Energie sitzen neben Vertreter*innen aus den unterschiedlichen Fakultäten der Universität Bayreuth auch Vertreter*innen der Studierenden sowie des Personalrats. Zudem ist selbstverständlich die Zentrale Technik der Universität Bayreuth beteiligt, ebenso aber auch das IT-Servicezentrum und das Zentrum für Energietechnik. Der Grundsatz war dabei, von Anfang an alle Beteiligte an einen Tisch zu holen und die unterschiedlichen Perspektiven gemeinsam mit fachlicher Expertise so zusammen zu bringen, dass eine gemeinsame Planung für unterschiedliche Energieszenarien an der Universität Bayreuth erstellt wird.

Welche Maßnahmen stehen unter welchen Bedingungen noch bevor?

Wir haben jetzt 2022 abgeschlossen und verstärkt eigene Mittel einsetzen müssen, die zulasten anderer Maßnahmen gingen. Wir sind trotzdem dankbar, dass das Ministerium auch einen Anteil der Mehrkosten letztendlich übernommen hat. Alle Maßnahmen zum Energiesparen, die an der Universität Bayreuth umgesetzt wurden oder aktuell werden, stehen in direktem Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben zum Energiesparen, sowohl auf Landesebene (https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-02-august-2022/) als auch auf Bundesebene (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/energiesparmassnahmen-2078224). Es handelt sich dabei nicht allein um eine individuelle Idee oder Bestrebung der Universität Bayreuth zum Energiesparen, sondern um die Erfüllung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen, welche Einsparungen von 15% vorgeben. Zugleich sehe ich es in diesen Zeiten jedoch gerade als universitäre Einrichtung auch als gesellschaftliche Verpflichtung, dass wir unseren Beitrag leisten. Der Grundsatz bei alle Überlegungen war stets: Wir gehen besonnen vor, planen vorsorglich und für verschiedene Eventualitäten, und binden alle Betroffenen ein. Insgesamt hoffen wir, mit einem in der TaskForce erarbeiteten Notfallplan Energie an der Universität Bayreuth für die kommenden Monate gut aufgestellt zu sein, denn sowohl angekündigte Änderungen in der Energieversorgung als auch plötzliche Ereignisse, wie ein spontaner Stromausfall, sind bestmöglich bedacht worden. Alle Mitwirkenden hoffe jedoch, dass die Arbeit der letzten Wochen und Monate nicht benötigt werden wird und der Notfallplan in einer ruhigen Ecke überwintern kann.

Sie sprechen von einem „Notfallplan“: Unter welchen Bedingungen würde der greifen und was sieht er für welchen Fall vor?

Der mit unseren verantwortlichen internen Stellen sowie der TaskForce Energie erarbeitet Notfallplan umfasst einen Stufenplan Energie, welcher die bisherigen und aktuellen Maßnahmen zum Energiesparen bereits enthält und in Vorbereitung auf eine etwaige Verschärfung der Versorgungssituation mit Energie an der Universität Bayreuth auch weitere Szenarien umfasst. Grundsätzlich sind an der Universität Bayreuth vorerst jedoch keine weiteren Verschärfungen der Maßnahmen zum Energiesparen geplant. Alle weiteren Verschärfungen würden gemäß dem Notfallplan Energie nur aufgrund externer Vorgabe, durch den Energieversorger oder behördliche Anordnung, oder alternativ durch das Einsetzten einer spontanen, unangekündigten Änderung der Energieversorgung, wie einem Blackout, erfolgen. Die grundsätzliche Prämisse aller Überlegungen ist stets, soweit irgend möglich an einer Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebes –in Präsenz- festzuhalten. Wir hoffen sehr, dass die im Notfallplan berücksichtigten Szenarien nie eintreten werden, dennoch wollen wir vorbereitet sein. Dazu gehört es unserer Auffassung nach auch, allen Mitgliedern der Campusgemeinde, genaue Informationen bereitzustellen, u.a. welche Verhaltensregeln für ein Worst Case Szenario gelten. Nur wenn im (hoffentlich nicht eintretenden) Ernstfall Klarheit herrscht und alle Beteiligten wissen, was sie zu tun haben, können wir die Beeinträchtigungen geringhalten.

Gab es in der Task Force eine Priorisierung der Bereiche, die als erstes, stark oder schwach oder eben nicht von Energiesparmaßnahmen betroffen sein werden? Nach welchen Kriterien wurde diese vorgenommen?

An allen Fakultäten wurde die kritische Infrastruktur an den einzelnen Lehrstühlen, Arbeitsgruppen und Einrichtungen abgefragt. Dabei kann es sich sowohl um einzelne Geräte als auch gesamte Laborbereiche handeln. Im Rahmen dieser Abfrage wurde auch geklärt, ob und inwiefern die jeweilige kritische Infrastruktur auf beispielsweise Notstromversorgung angewiesen ist und ob bei einer Abschaltung behebbare oder unbehebbare Schäden entstehen können. Diese Einschätzung können die jeweiligen Leiter der Lehrstühle bzw. Einrichtungen selbst am besten vornehmen und einschätzen. Insgesamt wurde dann auf Basis der Rückmeldungen eine Liste kritischer Infrastruktur an der Universität Bayreuth erstellt, welche im Notfall eine schrittweise Anordnung von Abschaltungen erlauben würde. Es gibt jedoch keine bestimmten Bereiche an der Universität wie einzelne Lehrstühle oder Fachbereiche, die als priorisiert festgelegt wurden, sondern es wird auf Basis der jeweiligen gemeldeten Anforderungen an die Energieversorgung klassifiziert. Grundsätzlich sind keine angewiesenen Abschaltungen an der Universität Bayreuth angedacht, dies würde einzig im Falle einer externen Anordnung oder einer länger andauernden Störung in der Energieversorgung erfolgen. Die Maßgabe dabei wäre, stets gemäß den Meldungen zur kritischen Infrastruktur Schäden zu minimieren und kritischste Infrastruktur zu schützen.

Welche Maßnahmen wurden bereits beschlossen?

Es sind einige, lassen Sie mich einige Beispiele diese nennen: Anpassung der Raumklimatisierung in Hörsälen, Seminarräumen und Laboren, Optimierung der Beleuchtung im Innen- sowie Außenbereich, Reduzierung der Betriebszeiten von Infotafeln und Campus-Monitoren, Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe der Raumtemperatur von 19°C in Büro und Lehrräumen und der Vorgaben zur Abschaltung von dezentraler Warmwassererzeugung (Durchlauferhitzer) und zentraler Warmwasserversorgung soweit möglich (Legionellen-Gefahr), Angebot einer Energieberatung für den Laborbereich, Reduktion der Betriebszeiten der Universität (auch im Labor) auf Kernzeiten sowie reduzierte Heizung in Foyers und Verkehrsflächen (auch wenn diese studentische Arbeitsplätze bereitstellen).

Welche finanziellen Belastung ergibt sich für die Universität Bayreuth durch die Energiepreissteigerungen 2022? Und gibt es bereits messbare finanzielle Effekte der bisher ergriffenen Maßnahmen?

Die Mehrkosten für Energie liegen an der Universität Bayreuth nach aktueller Rechnung bei mehr als 30%, dies ist entsprechend ein solider siebenstelliger Betrag. Genaueres werden wir aber erst wissen, wenn die Abrechnungen der Energieversorger für den Monat November und Dezember erfolgen und vorliegen. Auch was die messbaren finanziellen Effekte angeht, können wir aktuell noch keine konkrete Aussage treffen, da die Ermittlung der Verbräuche und die Rechnungsstellung mit gewissem zeitlichem Versatz erfolgt, insbesondere in den Anmietungen. In den bereits vorliegenden Zahlen sehen wir aber einen ersten positiven Trend, welcher uns vorsichtig optimistisch stimmt das wir auf einem guten Weg sind.

Hintergrund zum Thema "Strafzahlungen"

UBTaktuell: Wie sehr ist die Universität von den Preissteigerungen für Gas und Strom betroffen? Man hört von Stadtwerken, die nur moderat erhöhen, weil sie langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen haben. Ist das bei uns nicht der Fall?

Dr. Nicole Kaiser: Auch die Universität Bayreuth muss sich mit Änderungen der Energiepreise auseinandersetzten. Für einige Stromtarife der Universität liegen bereits Daten vor, so dass wir dort bereits Gewissheit haben, was auf uns zu kommt. Bei vielen Energieverträgen erwarten wir die Preisankündigungen für den Folgezeitraum (nächstes Jahr oder Quartal, je nach Vertrag), jedoch erst Ende Dezember, so dass wir dort noch große Ungewissheit haben. Wie viele private Verbraucher*innen haben auch wir hier bei den uns bekannten Erhöhungen für Storm eine Verdreifachung des Arbeitspreises zu verkraften, so dass das nächste Jahr energiekostentechnisch nicht leichter werden wird. Zudem gibt es einige Teilbereiche der Universität wo neue Vertragsschlüsse erfolgen und wir aktuell auf die Vertragsunterlagen warten. Wir sind jedoch vorsichtig optimistisch, mittels der bereits in Umsetzung befindlichen Energiesparmaßnahmen sowie durch die seitens der Bundesregierung beschlossenen Energiepreisbremsen zumindest eine kleine Entlastung im kommenden Jahr zu bekommen.

Was viele umtreibt und was auch für Spekulationen gesorgt hat: Müssen wir – weil wir sparen wollen – Strafen zahlen, wenn wir weniger Gas verbrauchen?

Wir als Universität haben andere Energielieferverträge als Privatkund*innen. Unsere Lieferanten müssen vorab große Mengen an Energie einkaufen bzw. erzeugen um uns diese Bedarfe sicher bereitstellen zu können. Dies geht jedoch nur, wenn bei Vertragsabschluss bestimmte Abnahmemengen vereinbart werden, was ein ganz normales Vorgehen zwischen Lieferant und Großkunde darstellt. Im Rahmen der Energieverträge wird daher ein festgelegter Preis für eine Abnahmemenge garantiert. Sollte es zu einer Über- oder Unterschreitung der vereinbarten Abnahmemenge kommen (häufig liegt die festgelegte tolerierte Abweichung in der Größenordnung von 15 bis 20%) , würde die Universität Bayreuth die Menge, die über den Toleranzbereich hinausgeht, nicht mehr zu einem garantierten Preis bezahlen müssen, sondern einem anderen Preis, welcher sich aus den individuellen Verträgen ergibt und natürlich prinzipiell über dem garantierten Preis liegen kann. Grundsätzliche Strafzahlungen sind jedoch nicht vorgesehen. Eine Reduzierung über diese Toleranzgrenze hinaus wäre einerseits sehr erfreulich als solches, andererseits jedoch auch nur bedingt realistisch.

Wie nah sind wir an einer 15%-Einsparung?

Die gesetzliche Vorgabe von 15 Prozent Einsparungen in den Energieverbräuchen bezieht sich auf den Zeitraum 01. August 2022 bis 31. März 2023. Eine finale Bewertung, wie nah wir an dieser Zielvorgabe sind, lässt sich daher erst gegen Ende dieses Zeitraums einschätzen. Die aktuellen Beobachtungen der Energieverbräuche zeigen jedoch einen ersten Trend, welcher uns positiv optimistisch stimmt. Allerdings erfolgen die Verbrauchsermittlungen und Abrechnungen immer mit einem zeitlichen Versatz. Daher können wir an der Stelle das Monitoring nicht so aktuell halten, wie wir uns wünschen würden und es im privaten Bereich möglich ist. Durch das aktuelle Wachstum der Universität Bayreuth mit den Außenstellen wird dies natürlich nunmehr verstärkt.
Anja-Maria Meister

Anja-Maria MeisterPressesprecherin der Universität Bayreuth

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