
Namensänderung: Erleichterung für trans* Studierende
Als zweite Universität in Bayern macht die Uni Bayreuth die Namens- und Geschlechtseintragsänderung für trans* und inter* Studierende möglich.
Die Universität Bayreuth hat mit ihrem neuen Angebot der Studierendenkanzlei eines der dringendsten Problem für trans* Studierende in einem digitalen Semester gelöst. Möchten trans* Personen ihren bürgerlichen Vornamen offiziell wechseln, ist dafür derzeit ein gerichtliches Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) erforderlich. Dieses Vorgehen ist oft langwierig und für Studierende mit einer Wartezeit verbunden. An der Universität Bayreuth ist es seit diesem Semester möglich, bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung den Namen- und Geschlechtseintrag in der internen Kommunikation und auf dem Studierendenausweis zu ändern.
Bisher kam es oft zu Problemen für trans* Studierende, die bereits mit ihrem neuen Namen leben. Zum Beispiel, wenn
- bei der Prüfungsabnahme gefordert wird, den Dokumentennamen zu verwenden, obwohl eine Person unter anderem Namen bekannt ist.
- in Seminaren der alte Name auf der Teilnehmer*innenliste steht und die Dozierenden diesen laut vorlesen oder die Person mit diesem falschen Namen und der falsch zugewiesenen Anrede ansprechen.
- in Folge dessen ein Zwangsouting vor den Dozierenden und oft vor dem ganzen Seminar unvermeidbar ist, um mit dem richtigen Namen und der richtigen Anrede angesprochen zu werden.
Das führte nicht selten zu Problemen, Ängsten, und leider auch zu Diskriminierung.
Hochschulen tragen als öffentlich-rechtliche Organisationen die Verantwortung, Bedingungen zu schaffen, die es ihren Angehörigen auch in dieser Wartezeit ermöglichen, möglichst diskriminierungsfrei zu arbeiten und zu studieren. An der Universität Bayreuth hat die Expertise und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis des Studierendenparlaments „AK Queer“ entscheidend dazu beigetragen, dass wir einen für unsere Universität passenden Prozess erarbeiten konnten. Wer an der Universität Bayreuth bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung den Namen- und Geschlechtseintrag ändern möchte, muss den Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI) zusammen mit dem unterschriebenen Antragsformular in der Studierendenkanzlei vorlegen. Wer Fragen zu dem Vorgehen hat, kann sich an Miriam Bauch, die Leiterin der Stabsabteilung Chancengleichheit an der Universität Bayreuth, wenden.

