In ihrem Struktur- und Entwicklungsplan StEP 2025 hat sich die Universität dazu verpflichtet, eine geschlechter- und diversitätsgerechte Hochschulkultur zu schaffen und existierende Formen von Diskriminierung zu identifizieren und zu beseitigen. Dies hat sie in der „Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an der Universität Bayreuth“ am 15. Oktober 2020 verankert.

„Wer Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion, also Teilhabegerechtigkeit auf dem Campus verwirklichen möchte, muss auch aktiv gegen Diskriminierung vorgehen“, sagt Prof. Dr. Thomas Scheibel, Vizepräsident für Internationalisierung, Chancengleichheit und Diversity.

„Diskriminierung und Belästigung durch Universitätsangehörige werden von der Universität Bayreuth nicht geduldet. Die Universität Bayreuth fördert eine Kultur des Hinsehens.“

(aus der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth).

Anderthalb Jahre erarbeitete eine Gruppe aus Verwaltungsbeschäftigten, Wissenschaftler*innen sowie Vertreter*innen der Beschäftigten und Studierenden gemeinsam den Richtlinienentwurf. „Es war großartig zu erleben, wie das Wissen und die persönlichen Erfahrungen der mitwirkenden Personen zum Entstehen der Richtlinie beigetragen haben. Ein partizipativer Ansatz, wie er hier gelungen ist, ist nach meiner Überzeugung fundamental für eine glaubhafte und wirksame Antidiskriminierungsarbeit“, kommentiert Dr. Stefan Kurth, Leiter der Servicestelle Diversity, der diesen Prozess koordinierte.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die den Erarbeitungsprozess beratend begleitet hatte, würdigte die Bayreuther Richtlinie als „beispielhaft“ und empfiehlt sie anderen Hochschulen zur Orientierung.

Was ist „Diskriminierung“?
Diskriminierung ist die unrechtmäßige Benachteiligung von Menschen aufgrund einer oder mehrerer „Diskriminierungskategorien“. Eine „unmittelbare Diskriminierung“ liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Eine „mittelbare Diskriminierung“ liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren eine oder mehrere Personen gegenüber Anderen in besonderer Weise benachteiligen.

Was ist „Belästigung“?
Eine Belästigung liegt vor, wenn unerwünschte Verhaltensweisen im Zusammenhang mit einer oder mehreren Diskriminierungskategorien bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird (z.B. sexuelle oder rassistische Belästigung). Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Welche „Diskriminierungskategorien“ gibt es?

  • Ethnische Herkunft, rassistische Gründe
  • Geschlecht, Geschlechtsidentität
  • Sexuelle Identität
  • Religion, Weltanschauung
  • Beeinträchtigungen, Behinderung
  • Alter

Niedrigschwellige Beratungsangebote für Alle

„Betroffene werden ermutigt, ihre Rechte wahrzunehmen und bei den Beratungs- und Vertrauensstellen über erlebte Fälle von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zu berichten, sich beraten zu lassen und zu beschweren.“

(aus der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth)

Kernstücke der Richtlinie sind niedrigschwellige Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende und Beschäftigte sowie ein strukturiertes und transparentes Beschwerdeverfahren, das von einer neutralen Beschwerdestelle durchgeführt wird.

Die Servicestelle Diversity informiert über

  • alle Beratungs- und Unterstützungsangebote bei Diskriminierung und Belästigung,
  • die Möglichkeit einer formellen Beschwerde und den Ablauf eines Beschwerdeverfahrens,
  • Möglichkeiten der Konfliktbewältigung.

Mehrere Beratungsstellen bieten Studierenden und Beschäftigten

  • individuelle und vertrauliche Beratung zu Handlungs- und Schutzmöglichkeiten,
  • Unterstützung für die Einleitung eines Beschwerdeverfahrens.

Einzelne Beratungsstellen sind zusätzlich als Vertrauensstellen tätig: Sie können betroffene Personen auf deren Wunsch hin

  • bei Schlichtungs- und Vermittlungsgesprächen unterstützen sowie
  • im Beschwerdeverfahren begleiten.

Eine Übersicht aller Beratungs- und Vertrauensstellen finden Sie auf der Seite „Antidiskriminierung an der Uni Bayreuth“:  https://www.diversity.uni-bayreuth.de/de/antidiskriminierung/index.html

„Wer als betroffene, potentiell betroffene oder unbeteiligte Person auf Diskriminierung, Belästigung oder die Würde von Personen verletzendes Verhalten hinweist, darf nicht benachteiligt werden (Maßregelungsverbot).“

(aus der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth)

Neutrale Beschwerdestelle, transparentes Beschwerdeverfahren

Für die Durchführung von Beschwerdeverfahren wurde eine neutrale Beschwerdestelle unter Leitung von Dr. Anja Chales de Beaulieu und Dr. Stefan Kurth eingerichtet.

Stefan Kurth ist als Leiter der Servicestelle Diversity seit 2017 mit dem Aufbau von Antidiskriminierungsstrukturen an der Universität Bayreuth befasst. Anja Chales de Beaulieu, seit 2015 Leiterin der Geschäftsstelle der Technologieallianz Oberfranken (TAO), hat sich in früheren Tätigkeiten bereits für Gleichstellung und Diskriminierungsschutz eingesetzt: „Missachtung und Herabsetzung von Menschen aus welchen Gründen auch immer, haben mich mein ganzes Leben zu Widerspruch veranlasst. Das hat manchmal Ärger bedeutet – aber ebenso häufig die Feststellung, zumindest in der konkreten Situation helfen zu können.“

Indem eine Person schriftlich oder mündlich eine Beschwerde wegen Diskriminierung oder Belästigung vorbringt, wird ein Beschwerdeverfahren eingeleitet. Das kann auf formlose Weise schriftlich oder auch mündlich geschehen. „Dann ermitteln wir als Beschwerdestelle eigenständig den Sachverhalt. Zum Beispiel befragen wir Zeug*innen oder sichten Beweismittel. Natürlich erhält auch die beschuldigte Person die Gelegenheit, Stellung zu nehmen“, erläutert Stefan Kurth. Bei Bedarf wird für diesen Verfahrensschritt unterstützend eine Beschwerdekommission einberufen. „Diese besteht aus mindestens drei Personen, die zusätzliche Kompetenzen für die Aufklärung des Sachverhalts mitbringen. Außerdem achten wir darauf, dass die Statusgruppen beider Parteien, also der beschwerdeführenden und der beschuldigten Person, vertreten sind“, so Kurth.

Dem schließt sich eine juristische Prüfung der Beschwerde durch die Personal- oder die Rechtsabteilung der Zentralen Universitätsverwaltung an. Schließlich entscheidet je nach Zuständigkeit der Präsident oder die Kanzlerin über den Ausgang des Verfahrens sowie über angemessene und erforderliche Maßnahmen. „Dabei geht es nicht nur um Sanktionen, sondern vor allem um die Beseitigung bestehender und die Verhinderung zukünftiger Diskriminierung und Belästigung“, erklärt Anja Chales de Beaulieu. Am Ende erhalten die Parteien eine schriftlich begründete Ergebnismitteilung.

„Hochschulangehörige sind aufgefordert, bei Fällen von Diskriminierung oder Belästigung, die zu ihrer Kenntnis gelangen, den Betroffenen Hilfe anzubieten und sie bei der Konfliktlösung zu unterstützen.“

(aus der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth)

Schulungen, Austausch und Mitgestaltung

Diskriminierungsschutz darf aber nicht erst dort beginnen, wo Personen sich über erfahrene Diskriminierungen und Belästigungen beschweren. Er ist eine gemeinsame Aufgabe aller Hochschulangehörigen, wobei Vorgesetzten und Lehrenden im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht eine besondere Verantwortung zukommt.

Daher organisieren die Stabsabteilung Chancengleichheit und die Servicestelle Diversity regelmäßig Schulungen im Themenfeld von Gender und Diversity, Anti-Bias und Diskriminierungsschutz für Professor*innen sowie für Beschäftigte mit Beratungsaufgaben. Auch Einzelcoachings für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Führungskräfte sowie Teamentwicklung für heterogene Teams werden angeboten. „Für Studierende gibt es zwei spannende Zusatzstudien-Angebote in den Bereichen Intersektionalitätsstudien und Interkulturalitätsforschung, und ein Studium Generale-Angebot im Bereich „Gender & Diversity“ ist in Vorbereitung“, ergänzt Kurth.

Weitere Informationen zu Workshop- und Coaching-Angeboten erhalten Sie auf den Seiten der Servicestelle Diversity und der Stababteilung Chancengleichheit.

Für die fortschreitende Verbesserung des Diskriminierungsschutzes an der Universität Bayreuth appelliert Vizepräsident Prof. Dr. Thomas Scheibel an alle Hochschulmitglieder: „Die Hochschulgremien haben sich klar zur Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierung bekannt. Und die Hochschulleitung hat, unter anderem mit der Einrichtung der Servicestelle Diversity und der Erweiterung des Angebots der externen Konfliktberatung, Ressourcen für nachhaltige Verbesserungen zur Verfügung gestellt. Damit diese Anstrengungen Früchte tragen, benötigt die Universität aber auch das Engagement aus allen Bereichen der Universität. Bringen Sie sich ein: in den Beschäftigten- und Studierendenvertretungen, in einem der vielen Arbeitskreise und Netzwerke, oder gründen Sie mit anderen eine eigene Initiative. Wir sichern allen benachteiligten Gruppen an der Universität, die sich eine Stimme geben, zu, dass sie bei uns Gehör finden.“

Servicestelle Diversity

Universität Bayreuth
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