Seit 2020 war Prof. Dr. jur. Christoph Krönke Professor für Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zum 1. März 2023 folgt er nun dem Ruf der Universität Bayreuth und übernimmt den Lehrstuhl für Öffentliches Recht I. Studiert hatte Krönke von 2003 bis 2009 in Heidelberg und München, wo er 2013 auch promoviert wurde. Nach seinem Referendariat am Oberlandesgericht München (2012-2014) war er als Akademischer Rat an der Ludwig-Maximilians-Universität München tätig; dort wurde er 2020 schließlich habilitiert.


„Ich betrachte mich grundsätzlich als Generalisten, der das Öffentliche Recht in seiner gesamten Breite repräsentieren möchte“, sagt Prof. Krönke. „Schwerpunkte meiner Forschung liegen im Öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Recht der Nachhaltigkeit und im Technologierecht.“ Das lässt sich auch an seiner Habilitationsschrift zum „Öffentlichen Digitalwirtschaftsrecht“ ablesen.

Aktuell forscht Krönke unter anderem an den rechtlichen Rahmenbedingungen sogenannter Energiegemeinschaften, in denen sich produzierende Energieverbraucher gegenseitig dezentral mit Energie versorgen. Außerdem gilt sein Forschungsinteresse auch der Einbindung von KI-Technologien in die öffentliche Verwaltung, im Zusammenwirken des Staates mit privaten IT-Unternehmen.

„Für die Universität Bayreuth im Allgemeinen und die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät im Besonderen habe ich mich wegen ihrer dezidierten Ausrichtung auf Wirtschaft und Technologie entschieden. Das passt nicht nur perfekt zu meinen persönlichen Forschungsschwerpunkten, sondern eröffnet auch einzigartige Möglichkeiten für inter- und intradisziplinäre Kooperationen. Außerdem ist diese Ausrichtung auch für Studierende hochattraktiv - Bayreuth zieht seit je her mit die besten Studierenden aus ganz Deutschland an“, sagt Krönke.

In der Lehre möchte Prof. Dr. jur. Christoph Krönke weg vom Lehren, hin zum Lernen: „Im Mittelpunkt soll stehen, dass den Studierenden Bedingungen für optimales Lernen bereitgestellt werden. Dazu gehören beispielsweise das durchgehende Arbeiten mit Fällen, die Formulierung klarer, greifbarer Lernziele und der - behutsame - Einsatz digitaler Instrumente wie kurzer Lernvideos und Umfrage-Tools.“

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Krönke

Prof. Dr. Christoph KrönkeLehrstuhlinhaber Öffentliches Recht I

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