Lehrstuhl für African Legal Studies stärkt Lehr- und Forschungskooperationen in Somalia
Seit Juni 2022 arbeitet der Lehrstuhl African Legal Studies intensiv mit verschiedenen staatlichen und akademischen Akteuren in Somalia zusammen. Im Juni 2023 besucht eine somalische Delegation der SIMAD University auf Einladung von UBT und des Exzellenzclusters „Africa Multiple“ Bayreuth.
Unter der Leitung von Prof. Dr. Thoko Kaime hat der Lehrstuhl für African Legal Studies (ALS) der UBT eine produktive und enge Zusammenarbeit mit der SIMAD University in Mogadischu in Somalia aufgebaut. Diese Institution - die führende Universität in Bezug auf Forschung und Öffentlichkeitsarbeit in Somalia - hat es sich zur Priorität gemacht, junge Menschen in allen Lebenssituationen, insbesondere Frauen, zu stärken. Die Zusammenarbeit zwischen SIMAD und UBT umfasst gemeinsame Lehr- und Forschungsaktivitäten: Seit dem Wintersemester 2022/23 können SIMAD-Jurastudenten online an den Kursen des Lehrstuhls teilnehmen und arbeiten derzeit an der vollständigen Integration aller Kurse in ihr Jura-Programm. Darüber hinaus hat der Lehrstuhl ALS den Asli Ahmed Award auf dem African Legal Studies Blog ins Leben gerufen, mit dem herausragende Artikel von somalischen Wissenschaftlern über die rechtlichen Entwicklungen in Somalia ausgezeichnet werden. Um die besondere Zusammenarbeit zu unterstreichen, besuchten Teammitglieder des ALS im Jahr 2022 zweimal Somalia und im Gegenzug wurde eine Delegation der SIMAD-Universität für Juni 2023 eingeladen, der UBT einen Besuch abzustatten.
Während des Besuchs werden die Parteien nicht nur ihre gemeinsamen Forschungsbemühungen erörtern, sondern auch ein anderes Thema diskutieren: Im September 2022 unterzeichnete der Lehrstuhl ALS eine Absichtserklärung mit dem Ministerium für Justiz und Verfassungsangelegenheiten in Somalia, um die anstehende verfassungsrechtliche Überprüfung der derzeitigen vorläufigen Verfassung Somalias in beratender Funktion durch die Bereitstellung von verfassungsrechtlichen Fachkenntnissen zu unterstützen.
Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2012 bietet die vorläufige Verfassung einen Rahmen für die Regierungsführung und die Gestaltung der Staatlichkeit in Somalia. Sie legt die Grundstruktur des Staates und seiner Institutionen fest. Allerdings weist die provisorische Verfassung eine Reihe von Schwächen auf, wie etwa das Fehlen einer genauen Verteilung der Befugnisse und Zuständigkeiten zwischen den Bundesstaaten und der Bundesregierung. Insgesamt wurden die Grundgedanken der provisorischen Verfassung, nämlich die territorialen Wahlkreise der politischen Parteien und ein wirksames System der gegenseitigen Kontrolle, nicht verwirklicht. Dies hat in der Vergangenheit zu Koordinierungsproblemen und sogar zu offenen Konflikten geführt. Das Fehlen bzw. die Dysfunktionalität bestimmter Sicherungsmechanismen wie einer stabilen und verlässlichen Verfassungsgerichtsbarkeit und das Fehlen funktionierender Justizgarantien haben die vorläufige Verfassung in vielen Bereichen ins Leere laufen lassen. Angesichts dieser Herausforderungen hat sich die neue Präsidentschaft unter Hassan Sheikh Mohamoud vorgenommen, eine Verfassungsrevision einzuleiten, um die derzeitigen Schwachstellen der Verfassung zu beheben. Dieser Prozess wird sich auf Artikel 137 der vorläufigen Verfassung stützen, der ein Referendum am Ende eines solchen Überprüfungsprozesses vorsieht. Dazu gehört auch eine Einigung über die Struktur des Föderalismus sowie über Schutzgesetze wie die Überarbeitung des Wahlgesetzes und die Schaffung eines Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.