
Gründen? Auf jeden Fall! Aber mit Umsicht!
Um eine Gründungsidee umzusetzen, braucht man mehr als nur einen Businessplan und die nötigen Finanzmittel. Wer gründen will, sollte seine Idee unter verschiedenen Aspekten betrachten. Die Stabsabteilung "Entrepreneurship und Innovation" unterstützt dabei.
Mit einer Gründung beginnt eine der spannendsten Lebensphasen. Man muss viele Fragen klären, Probleme lösen und Entscheidungen treffen. Gründerinnen und Gründer haben in der Regel wenig Kapital - und Fehler kosten Zeit und Geld. Daher sollte man das kostenlose Beratungsangebot der Universität Bayreuth nutzen. Das Beratungsangebot der Stabsabteilung richtet sich nicht nur an Absolventinnen und Absolventen, Alumni oder Beschäftigte, sondern vor allem an Studierende, die unternehmerisch tätig sein wollen. Eine Gründung ist eine echte Alternative zum Angestelltenverhältnis und was gibt es Besseres, als nach dem Studium oder der Promotion in das bereits etablierte eigene Unternehmen zu wechseln. Die Beratungsgespräche sind selbstverständlich vertraulich und im Büro, telefonisch oder per Videokonferenz nach Terminabsprache möglich.
Tipps vom Fachmann
Seit 2009 ist Dr. Andreas Kokott als Gründungsberater an der Universität Bayreuth tätig. Hier hat er einige wichtige Aspekte des Gründens zusammengestellt.
Am Anfang steht die Frage, ob man die Gründungsidee überhaupt umsetzen darf. So sollte man bereits vor der Planung prüfen, welche Vorgaben und gesetzlichen Voraussetzungen (Gesetze, Verordnungen und Normen) zu erfüllen sind. Beispielsweise benötigt eine Unternehmens-Homepage ein Impressum. Beim Versand von Produkten sind die Anmeldung beim Verpackungsregister und ein Vertrag mit einem Entsorgungsunternehmen erforderlich.
Ein weiterer wichtiger und oft unterschätzter Aspekt sind die gewerblichen Schutzrechte. Dazu zählt der Marken- und Designschutz, aber auch Patente und Gebrauchsmuster spielen je nach Gründungsidee eine Rolle. Bei den Schutzrechten gibt es zwei Blickwinkel. Man darf einerseits nicht gegen die Rechte von Wettbewerbern verstoßen und kann andererseits auch eigene Schutzrechte anmelden.
Bei fast jeder Gründungsberatung ist der Name des Unternehmens ein Thema. Es muss geklärt werden, ob der Name oder das Logo in gleicher oder ähnlicher Ausführung von den Wettbewerbern bereits benutzt wird und gegebenenfalls geschützt wurde. Es empfiehlt sich daher, den Unternehmensnamen und/oder das Logo frühzeitig beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eintragen zu lassen. Denn bei Marken gilt: Wer zuerst anmeldet, hat das Recht auf seiner Seite und nicht wer zuerst den Namen oder das Logo verwendet.
Neben Marken gibt es auch noch den Designschutz und die technischen Schutzrechte, wie Patente und Gebrauchsmuster. Diese Schutzrechte sollte man vor der Produktion oder bei Warenimporten prüfen. Ein eigenes, erteiltes Patent ist ein sehr starkes Alleinstellungsmerkmal und kann ein ausschlaggebendes Argument für Investoren sein. Bei Schutzrechten ist eine sehr detaillierte Recherche nötig. Bei Bedarf vermittelt die Gründungsberatung diese Fälle an kompetente Netzwerkpartner, wie bspw. an das Patentzentrum-Bayern bei Bayern Innovativ.
Eine spannende Auswahl erfolgreicher Bayreuther Gründerinnen und Gründer findet sich hier:
www.gruender.uni-bayreuth.de/de/erfolgsstories
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