Dr. Robert Tietze ist neuer Inklusionsbeauftragter
Einsatz für Beschäftigte mit Schwerbehinderung
Dr. Robert Tietze, der seit 1. Mai 2020 als Referatsgruppenleiter in der Abteilung I tätig ist, wurde im Juni auch zum Inklusionsbeauftragten der Universität Bayreuth benannt. Er löst hierbei Thomas Frahnert ab, der diese Beauftragung über lange Jahre innehatte.
Foto: Universität Bayreuth.
Die Funktion der Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers ist im Sozialgesetzbuch IX verankert. Für den öffentlichen Dienst in Bayern werden ihre Aufgaben in den Bayerischen Inklusionsrichtlinien (BayInklR) näher beschrieben: „Die Beauftragten haben sich dafür einzusetzen, dass die zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen, Tarifverträge und Verwaltungsvorschriften in ihren Dienststellen ausgeführt werden (…). Sie sollen sich auch dafür einsetzen, dass Beschäftigte der Dienststelle, welche die Voraussetzungen für die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft erfüllen, die Anerkennung beantragen und diese gegenüber dem Dienstherrn auch offenlegen“. (BayInklR, Abschn. 14.1.2)

