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Der Ist-Zustand:

Inhalte werden aufgrund des technischen Fortschritts stets auf neue Art und Weise produziert, verbreitet und konsumiert. Dadurch treten kontinuierlich neue Akteure auf den Markt, die die Produktion und Verbreitung von Inhalten disruptiv (mit-)prägen. So ist eine weitgehend digitale Verwertung von Inhalten durch Unternehmen und Verbraucher*innen entstanden. Die Folgen der Digitalisierung sind in urheberrechtlichen Sachverhalten allgegenwärtig.

Das Problem:

Das Urheberrecht ist orientiert an analogen Modellen, die schon längst nicht mehr die Realität des arbeitsteiligen Schaffens widerspiegeln. Auf neue Entwicklungen reagiert der Gesetzgeber höchstens punktuell. Um einzelne Regelungsgegenstände werden regelrechte „copyright wars“ zwischen den alten und neuen Vermittlern geführt. „Nach zähem Ringen kommt es häufig zu einer problematischen Regulierung, die das Gesamtbild des Urheberrechts als Instrument der Kommunikationssteuerung in vielen funktionalen Teilsystemen der Gesellschaft aus den Augen verliert. Auf diese Weise kann das Urheberrecht mittel- und langfristig den sozioökonomischen und ‑kulturellen Änderungen nicht (mehr) gerecht werden“, sagt Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht an der Universität Bayreuth.

Die Arbeit an der Lösung:

Grünberger hat daher zusammen mit vier weiteren Initiator*innen insgesamt zehn herausragende Kolleg*innen aus Wissenschaft, Gesetzgebung und Praxis nach Schloss Burgellern zum kreativen Nachdenken über neue Wege im Urheberrecht eingeladen. Die in dieser „Zukunftswerkstatt Urheberrecht!“ gewonnenen Erkenntnisse wurden zur Grundlage für das Memorandum „Urheberrecht 2030 – Memorandum zur Zukunft des kreativen Ökosystems in Europa“. Dieses Memorandum skizziert neue Perspektiven der Urheberrechtsregulierung und stellt ein neues Narrativ des Urheberrechts zur Diskussion.

Die Ziele:

„Notwendig ist eine Regulierung des Urheberrechts, die es schafft, heutigen Realitäten gerecht zu werden“, sagt Grünberger und fügt an: „Vieles, was aktuell geregelt ist, kann dem freien Markt und der fortschreitenden Technik überlassen werden. Die Selbstüberlassung ist aber nur sinnvoll und möglich, wenn eine angemessene Regulierung der Treiber von innovativen Geschäftsmodellen erfolgt.“ Einheitliche Modelle für die verschiedenen spezifischen Sektoren und deren Verwertungsvorgänge können nach Ansicht der Verfasser*innen des Memorandums die Herausforderungen der Regulierung des Urheberrechts nicht erfüllen. Differenzierte Regelungen, passend zum jeweiligen Sektor, sind erforderlich.

Es gilt: One size doesn’t fit all!

Prof. Dr. Michael Grünberger

Die Workshopteilnehmer*innen waren sich einig: Das Urheberrecht muss flexibel bleiben, um sich dem stetigen Wandel anzupassen. Dies ist nur mit einer Analyse der Interaktionen der Kreativwirtschaft innerhalb ihres Systems sowie mit deren Nachbarsystemen möglich. Aufgabe der Forschungsförderung von EU und Mitgliedstaaten sollte es sein, Projekte zu unterstützen, die diese Ideen konkret ausbuchstabieren oder die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ermitteln. Darüber kann eine von Industrieinteressen geleitete Forschung vermieden werden.

Das Memorandum wurde im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bei der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veranstalteten Tagung „Datenökonomie, KI und geistiges Eigentum“ im September 2020 von Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (Europa-Universität Viadrina) und Prof. Dr. Michael Grünberger international vorgestellt und anschließend mit Prof. Dr. Martin Senftleben (Universität Amsterdam) diskutiert. Auf diese Weise wurde das Memorandum dem europäischen Publikum bekannt gemacht.

Finanziert wurde das Projekt maßgeblich von der Forschungsstelle für Geistiges Eigentum, Gemeinfreiheit und Wettbewerb der Universität Bayreuth. Das Projekt ist ein wichtiger Beitrag zur Third Mission der Universität, die den Wissensaustausch zwischen sich und den Interessengruppen der Gesellschaft, Kultur, Politik und des Geschäftsverkehrs zur Förderung von ökonomischen Innovationen zum Ziel hat.

Verfasser*innen des Memorandums:

  • Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)
  • Prof. Dr. Michael Grünberger, Universität Bayreuth
  • Dr. Christian Handke, Erasmus University Rotterdam
  • Prof. Dr. Moreen Heine, Universität zu Lübeck
  • Prof. Dr. Reto M. Hilty, MPI Innovation und Wettbewerb, München
  • Prof. Dr. Ruth Janal, Universität Bayreuth
  • Prof. Dr. Nadine Klass, Universität Mannheim
  • Prof. Dr. Stephan Ory, Institut für Europäisches Medienrecht e.V., Saarbrücken
  • Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln
  • Dr. Felix Laurin Stang, Raue, Berlin
  • Prof. Dr. Herbert Zech, Humboldt-Universität zu Berlin

Hier findet sich das Memorandum: eu2020-bmjv-intellectual-property.de

Kim Bartle

Kim BartleWissenschaftliche Mitarbeiterin

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Universitätsstraße 30, Gebäude RW II
D-95447 Bayreuth
Tel.: +49 (0)921 / 55-6173
Mail: kim.bartle@uni-bayreuth.de
Web: www.zivilrecht10.uni-bayreuth.de

Prof. Dr. Michael Grünberger

Prof. Dr. Michael GrünbergerInhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Universitätsstraße 30, Gebäude RW II
D-95447 Bayreuth
Tel.: +49 (0) 921 / 55-6170
Mail: michael.gruenberger@uni-bayreuth.de
Web: www.zivilrecht10.uni-bayreuth.de

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