Der Präsident Prof. Dr. Stefan Leible (vorne links) und die Universitätsfrauenbeauftragte Prof. Dr. Birgit Weber (vorne rechts) mit den Dekan*innen (Prof. Dr. Stephan Tremmel, Prof. Dr. Janin Henkel-Oberländer, Prof. Dr. Benedikt Westermann, Prof. Dr. Paula Schrode, Prof. Dr. André Meyer, Prof. Dr. Gesine Schiewer, Prof. Dr. Volker Ulm) nach der Unterzeichnung der Zielvereinbarungen.

Der Senat hat am 19. Juli das neue ‚Gleichstellungskonzept für Parität‘ beschlossen. Es integriert die Standards der EU-Forschungsförderung, die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und orientiert sich an den Standpunkten für eine geschlechtergerechte Hochschulpolitik, wie sie die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (bukof) vorschlägt. Gleichzeitig beinhaltet es als zentrales Element die ‚Zielvereinbarungen der Hochschulleitung mit den Fakultäten zur Umsetzung der Chancengleichheit für die Geschlechter‘, die im Rahmen des Hochschulvertrages mit dem Bayerischen Staatsministerium in den vergangenen Monaten mit den Fakultäten erarbeitet und gemeinsam von Präsident und den Dekan*innen unterzeichnet wurden. 

Die Geschlechterungleichheit im deutschen Wissenschaftssystem ist nicht nur ein Gerechtigkeitsproblem, sondern sie „gefährdet auch die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wissenschaft“, so wurde es kürzlich in einer Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina konstatiert. Das ‚Gleichstellungskonzept für Parität‘ weist auf systemische Ungleichbehandlungen und Ungerechtigkeit an der Universität hin und setzt Maßnahmen zur Umsetzung der Chancengleichheit für die Geschlechter. Das Ziel ist, eine geschlechter- und diversitätsgerechte Hochschulkultur zu schaffen, die auf allen Ebenen wirksam ist. Insofern ist Gleichstellung als Querschnittsaufgabe zu begreifen, zu der alle Mitglieder der Universität ihren Beitrag leisten, insbesondere die Personen mit Führungsverantwortung.

Das ‚Gleichstellungskonzept für Parität‘ wurde gemäß des neuen Bayerischen Hochschul-innovationsgesetztes (BayHIG) erarbeitet, welches im Januar 2023 in Kraft getreten ist und als gesetzliches Ziel die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern (Parität) vorgibt. Es sieht vor, dass die Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und diese als Leitprinzip berücksichtigen. Sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Die Universitätsfrauenbeauftragten unterstützen die Hochschule bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe. Gleichzeitig hat das BayHIG die „chancengerechte Teilhabe ihrer Mitglieder unabhängig von Geschlecht, sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder chronischer Erkrankung“ (Art. 3 Abs. 5 S. 1) in den zentralen Aufgaben der Hochschulen verankert. Im Gleichstellungskonzept werden neben der Leitkategorie Geschlecht auch weitere Benachteiligungskategorien berücksichtigt.

Das Konzept wird demnächst auf der Homepage veröffentlicht. Ansprechpersonen sind die Frauenbeauftragten und das Team in der Servicestelle Chancengleichheit. 

Dr. Miriam Bauch

Miriam BauchLeiterin Servicestelle Chancengleichheit

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