Vorgezogene Namensänderungen sind in Bayreuth möglich
Neben m/w gibt es auch die Möglichkeit, die Angabe frei zu wählen (z.B. inter, nicht-binär...).
dgti
Die Universität Bayreuth schätzt die Vielfalt und sieht diese auch als Bereicherung an. Zu den Zielen der Universität gehört auch die Gleichstellung der Geschlechter. Auf einer Ebene ist die Universität Bayreuth hierbei weiter als viele andere Hochschulen: „Deadnames“.
„Deadname“ bezeichnet den alten Namen einer Person, der aber nicht mehr verwendet wird. Vor allem trans* Personen lösen sich häufig von ihrem Geburtsnamen und wollen dann auch im universitären Kontext den neuen Namen nutzen.
„Wir nennen das eigentlich gar nicht Deadnames“, erklärt Miriam Bauch, Leiterin der Stabsstelle Chancengleichheit an der Universität Bayreuth. „Wir sprechen in diesem Zusammenhang von vorgezogenen Namensänderungen.“
Die Änderung des Namens im Verlauf eines Studiums oder einer akademischen Karriere ist nicht unüblich. Während nach Eheschließungen die Namensänderung einfach vonstattengeht, ist dies bei trans* Personen nicht so einfach. Zumindest aktuell. „Wir hoffen, dass die neue Regierung wie angekündigt das Verfahren für diesen Personenkreis erleichtert“, betont Bauch. Um die Teilhabe von trans* und inter* Studierenden im akademischen Kontext und im Hochschulalltag zu erleichtern, ist es an der Universität Bayreuth möglich, bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung den Namen und/oder das Geschlecht zu ändern. Und das geht recht einfach: Ein sogenannter Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) muss gemeinsam mit dem unterschriebenen Antragsformular in der Studierendenkanzlei vorgelegt werden. „Wir wollen, dass die Hürden möglichst gering sind“, sagt Miriam Bauch.
Das bedeutet konkret: Auch wenn es noch rechtliche Barrieren gibt, können E-Mail-Adresse und sonstige Accounts der Uni mit dem neuen Namen versehen werden. Einzige Ausnahme: Auf dem Zeugnis muss der Geburtsname stehen. Das konnte bisher nicht umgesetzt werden. Wenn die Vornamens- und Personenstandsänderung allerdings rechtskräftig ist, kann das Zeugnis dann auch mit dem neuen Namen erneut ausgestellt werden.
Dass die Universität Bayreuth als eine der ersten in Bayern die vorgezogene Namensänderung möglich macht, ist unter anderem auch dem AK Queer zu verdanken. Die Studierenden des Arbeitskreises hatten sich gemeinsam mit dem Studierendenparlament dafür eingesetzt, dass die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. „Es gibt da verschiedene Auffassungen des Rechts“, sagt Bauch.

