IT-Geräte direkt per Web-Shop bestellen
Mitarbeitende der Uni Bayreuth können nun leichter IT-Ausstattung anfordern. Dazu hat das ITS den Web-Shop an die Prozesse der Uni angepasst. Mit nur wenigen Klicks kann man sich mit seiner BT-Kennung einloggen und Produkte wie Monitore, Notebooks und PCs direkt bestellen. Es ist jetzt kein zusätzlicher eBeschaffungsantrag mehr erforderlich. Auf der Startseite des Web-Shops finden Sie eine kurze Anleitung auf der rechten Seite.
Der Web-Shop ist eine Kooperation im Rahmen des Digitalverbundes der bayrischen Hochschulen und wird von der Uni Würzburg entwickelt. Die gemeinsamen IT-Rahmenverträge der Hochschulen werden zentral in Würzburg als Kataloge in den Shop eingetragen.
Bisher konnten im Web-Shop nur Angebote als PDF erstellt werden, die dann mit einem eBeschaffungsantrag weiterbearbeitet werden mussten. Im Laufe des letzten Jahres hat das ITS der Universität Bayreuth mit den Kollegen in Würzburg den Shop an die Prozesse der Uni Bayreuth angepasst. „Seit Mai 2023 kann der gesamte Bestellprozess direkt im Web-Shop abgewickelt werden“, erklärt Thomas Schoberth, Leiter Anwendungssysteme in der IT der Universität Bayreuth, die Neuerung. „Ein zusätzlicher eBeschaffungsantrag ist nicht mehr notwendig.“
Im Rahmen der Schulungsreihe "ITS Wissen" wurde im Mai der neue Bestellprozess vorgestellt. Um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden reibungslos über den Web-Shop bestellen können, ist für den Herbst ein weiterer Schulungstermin geplant. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgeben.
„Die Bedienung des Shops ist deutlich weniger geschmeidig als die Bedienung von Amazon und Co.“, sagt Schoberth. Das liege daran, dass die vielfältigen Prozesse der Hochschulen abgebildet sein müssen und vor allem daran, dass – im Gegensatz zu den großen kommerziellen Anbietern – das Entwicklerteam in Würzburg nur aus drei Personen besteht.
Um den Mitarbeitenden den Einstieg zu erleichtern, ist rechts auf der Startseite des Web-Shops eine kompakte Anleitung. „Dort erfahren Sie zunächst, ob Sie "bestellberechtigt" oder "nicht bestellberechtigt" sind“, erläutert Schoberth. „Anschließend erhalten Sie – entsprechend Ihrer Berechtigung – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und maßgeschneiderte Tipps.“

